Wer sich für die sogenannte „ärztliche Wahlleistung“ entscheidet, erhält seine medizinischen Behandlungen durch den jeweiligen Chefarzt beziehungsweise die jeweilige Chefärztin der Fachabteilung oder dessen/deren ständige:n Vertreter:in.
Die ärztliche Wahlleistung sowie alle begleitenden Leistungen wie Anästhesie, Konsiliare und Labor werden gesondert nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Wir empfehlen Ihnen eine Nachfrage bei Ihrer Krankenversicherung, ob Sie für die Wahlarzt-Behandlung im Falle eines stationären Klinikaufenthaltes versichert sind.
Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen unserer Patientenaufnahme bei weiteren Fragen zur Verfügung.
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