Covid-19 verlangt uns allen unverändert viel ab. Unsere Patient:innen und deren Angehörige sind davon jedoch besonders betroffen. Dessen sind wir uns bewusst. Daher prüfen wir kontinuierlich unsere während der Pandemie geltenden Besuchs- und Hygieneregeln und passen sie der Infektionslage an. Zum besonderen Schutz der uns anvertrauten Menschen bitten wir Sie, die aktuellen Besuchs- und Hygieneregeln strikt einzuhalten. Nur mit Ihrer Unterstützung ist es uns möglich, auch bei steigenden Inzidenzen, einen erneuten Besuchsstopp zu verhindern.
Um die Besuche möglichst sicher zu gestalten, gelten daher die folgenden Regelungen:
In allen Klinikgebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Patient:innen können aktuell pro Tag eine/n Besucher:in empfangen – für jeweils eine Stunde zwischen 15:00 und 18:00 Uhr.
Die Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses entfällt ab 1. März für Besucher:innen. In der Geburtshilfe ist bei Besuchen das Mitbringen von Geschwisterkindern möglich. Für Kinder ab 6 Jahren gilt Maskenpflicht.