Informationen für frischgebackene Eltern zur Anmeldung Ihres Neugeborenen

Innerhalb von fünf Tagen nach der Geburt haben Sie die Möglichkeit unseren Neugeborenen-Anmeldeservice im varisano Klinikum Frankfurt Höchst in Anspruch zu nehmen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine persönliche Abgabe nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Bitte kontaktieren Sie uns dazu telefonisch oder per E-Mail.

Innerhalb der fünf Tage kann die Abgabe der Kopien auch über unseren Briefkasten erfolgen. Dieser befindet sich rechts neben dem Servicebüro für Standesamtliche Angelegenheiten. Bitte vermerken Sie auf dem Briefumschlag den Namen des Kindes und das Geburtsdatum.

Servicebüro für Standesamtliche Angelegenheiten
Patientenverwaltung (Gebäude A, EG, Aufnahme 4)

Montag bis Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: 069 3106-50138
E-Mail: dokumente.geburtsurkunde@varisano.de

Nach fünf Tagen ist die Abgabe der Unterlagen nur noch direkt beim Standesamt Höchst möglich.

Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Einwurf in den Briefkasten des Standesamts Höchst (Holztür rechts neben dem Haupteingang)
  2. Per Post an das Standesamt Höchst (Seilerbahn 2, 65929 Frankfurt am Main)
  3. Persönliche Abgabe der Kopien zu den Öffnungszeiten

Standesamt Frankfurt-Höchst

Telefon: 069 212-45571
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de


Sie erhalten die Geburtsurkunden innerhalb der nächsten zehn Werktage per Einschreiben.
Wir bitten in dieser Zeit von Anfragen abzusehen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

  1. Ausfüllbogen zur Anmeldung einer Geburt im Original von beiden Eltern unterschrieben (erhalten Sie von Station oder in der Patientenverwaltung im EG, Aufnahme 4)
  2. Die Personalausweise (ggf. mit Aufenthaltstitel/-genehmigung und Pass) in Kopie
  3. Heiratsurkunde (wenn verheiratet) in Kopie
  4. Heiratsurkunde und Scheidungsurteil (wenn Mutter geschieden ist und nicht wieder verheiratet) in Kopie
  5. Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung falls vorhanden (wenn nicht verheiratet) in Kopie
  6. Ggf. Nachweis über eine Namensänderung in Kopie
  7. Ausländische Urkunden sind nur mit beglaubigter Übersetzung einzureichen
  8. Bei verwitweten Müttern Sterbeurkunde und Heiratsurkunde ggf. mit deutscher Übersetzung in Kopie
  9. Geburtsurkunde der Eltern in Kopie ggf. mit beglaubigter Übersetzung (wenn Heiratsurkunde vorliegt und beide Eltern im Ausland geboren sind, werden die Geburtsurkunden nicht benötigt)

Bei Geschwisterkindern, geboren in Frankfurt (und wenn die Eltern verheiratet sind) reicht der Ausfüllbogen zur Anmeldung einer Geburt und die Ausweise in Kopie (mit Aufenthaltstitel/-genehmigung).

Wenn der Kindsvater ein anderer ist, müssen alle Dokumente (s.o.) nochmal eingereicht werden.


Diese Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dient lediglich dazu, die am häufigsten vorkommenden Fallkonstellationen darzustellen. Im Einzelfall können durchaus noch weitere Unterlagen zur Beurkundung Ihres Kindes notwendig sein.

Erste Urkunde: 12 EUR         
Jede weitere Ausfertigung: 6 EUR

Urkunden zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für die Krankenkasse sind gebührenfrei.

Wir wünschen Ihnen und Ihrem Baby weiterhin alles Gute und eine wunderschöne gemeinsame Zeit.