Die Klinischen Ethikkomitees der varisano Kliniken laden zu einer Fortbildung ein, der sich mit dem Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmungsrecht am Lebensende, Suizidhilfe und dem Schutz vulnerabler Personen auseinandersetzt.
Das grundgesetzlich verankerte Recht auf selbstbestimmtes Leben gilt bis zum Lebensende und umfasst unter bestimmten Voraussetzungen auch die Inanspruchnahme von Suizidhilfe. Zugleich steht dieses Recht im Spannungsverhältnis zur gesellschaftlichen Verpflichtung zum Schutz des Lebens – insbesondere vulnerabler Gruppen wie Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen.
Wie kann ein Schutzkonzept gestaltet werden, das Suizide infolge psychischer Krisen oder sozialer Drucksituationen verhindert und zugleich autonom getroffene Entscheidungen respektiert? Welche berufsethischen Verantwortlichkeiten und Handlungsspielräume ergeben sich daraus für das Gesundheitspersonal?
Diesen Fragen widmet sich Ute Lewitzka, Psychiaterin und Inhaberin der deutschlandweit ersten Professur für Suizidologie und Suizidprävention an der Goethe-Universität Frankfurt. Im Anschluss besteht Gelegenheit zu Diskussion und Austausch.
Anmeldung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich; CME-Punkte sind bei der Landesärztekammer Hessen beantragt.