Die immunhistochemischen Färbungen umfassen in unserem Institut ein sehr breites Spektrum unterschiedlicher Antikörper. Mit dieser Methode werden subzelluläre Eiweiß-Strukturen von Zellen mittels markierter Antikörper farblich dargestellt. Immunhistochemische Färbungen führen wir hochstandardisiert und automatisiert durch (Benchmark Ventana). Wichtige Einsatzpunkte sind unter anderem die exakte Charakterisierung von Tumoren, die optische Hervorhebung einzelner, weniger Tumorzellen (z. B. Sentinel-Lymphknoten beim malignen Melanom), der Nachweis potenzieller therapeutischer Zielstrukturen (z. B. Her2/neu und Hormonrezeptoren beim Mammakarzinom), die Charakterisierung entzündlicher Infiltrate (z. B. IgG4 bei Autoimmunerkrankungen) oder der Nachweis von Erregern (z. B. Hepatitis-Viren, CMV, EBV).
Ob eine verdächtige Veränderung – beispielsweise ein Knoten in der Brust – Krebszellen enthält, kann mit Gewissheit nur anhand von Gewebe- oder Zellproben festgestellt werden. Diese werden mithilfe einer Biopsie oder Punktion entnommen und anschließend von Patholog:innen mikroskopisch untersucht (histologische Untersuchung).
Um bestimmte Gewebsstrukturen, Stoffwechselprodukte, subzelluläre Strukturen oder Erreger an histologischen oder zytologischen Präparaten sichtbar zu machen, setzen wir routinemäßig histochemische, teils fluoreszenzbasierte Sonderfärbungen ein.
Mit dem Einsatz PCR-basierter Analysen oder in-situ-Hybridisierungen erlauben die verfügbaren Methoden den spezifischen Nachweis von Erregern (z. B. Mycobacterium tuberculosis-Komplex, CMV, EBV). Von immenser Bedeutung ist die molekulare Pathologie zudem für die exakte Charakterisierung von Tumorerkrankungen.
Klinische Obduktionen nehmen heute nur noch einen relativ kleinen Teil der Arbeit von Patholog:innen ein. Primäres Ziel der klinischen Obduktion ist die endgültige Klärung der Todesursache und die Identifikation zu Lebzeiten möglicherweise nicht erkannter Krankheiten.
Bei der zytologischen Untersuchung werden aus dem Gewebeverbund gelöste Zellen untersucht. Diese können durch Abstriche gewonnen werden, wie zum Beispiel durch Bürsten im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgezytologie, aus Körperflüssigkeiten (z. B. Urinzytologie, Aszitespunktat) oder durch Organpunktionen mit feinen Nadeln (z. B. Schilddrüsenpunktat).