Die Behandlung steht allen Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung bis zum Ende der Grundschulzeit offen. Die Kostenübernahme erfolgt über die Sozialämter.
Bei dem für die Kostenübernahme notwendigen Antrag unterstützen wir Sie natürlich gerne in einem persönlichen Gespräch.
Sie sind noch unsicher, ob bei Ihrem Kind eine Autismus-Spektrum-Störung besteht?
Dann können Sie sich zur Diagnostik und/oder Beratung an unser Sozialpädiatrisches Zentrum wenden.