Grundsatzerklärung zur sozialen Verantwortung und Menschenrechten

Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte

Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher achten und fördern wir international anerkannte Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten und stehen für Umweltschutz ein. Wir setzen uns das Ziel, eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette sicher zu stellen und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen.

Um unserer wachsenden Verantwortung gegenüber den Menschen und der Umwelt auch in Zukunft gerecht zu werden, verpflichten wir uns zu der in dieser Grundsatzerklärung niedergelegten Menschenrechtsstrategie.

Unser Ansatz zur Umsetzung und Steuerung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten steht in Einklang mit international anerkannten Normen, Richtlinien und Standards, insbesondere:

  • Die Internationale Menschenrechtscharta, d.h. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Zivilpakt und der Sozialpakt, in denen bürgerliche, politische und soziale Rechte definiert sind, die allen Menschen um ihrer Würde willen zustehen.
  • Den Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) mit ihren vier Grundprinzipen zu Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte und Umweltrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.

Daraus leiten sich die nachfolgenden Grundsätze ab, die von der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH und den Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich und bei unseren unmittelbaren Lieferanten einzuhalten sind.

Grundprinzipien

Die Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH und die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich achten stets geltendes nationales Recht. Für den Fall, dass zwischen internationalen Menschenrechtsgrundsätzen und geltenden nationalen Bestimmungen ein Konflikt besteht, sind die Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH und die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich bestrebt, die Prinzipien der internationalen Menschenrechtsgrundsätze zu fördern, ohne dabei lokale Gesetze zu missachten.

Risikoschwerpunkte

Unser Anspruch ist die Etablierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in unseren eigenen Geschäftsbereichen und in unseren Lieferketten, um internationalen Menschenrechts- und Umweltstandards zu entsprechen. Eine besondere Bedeutung haben für uns hierbei die nachfolgend ausführlich dargestellten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Prinzipien, die wir als Risikoschwerpunkte identifiziert haben:

Bekämpfung von Kinderarbeit

Wir sind strikt gegen jede Form der Kinderarbeit im Sinne der ILO Konventionen Nr. 138 und Nr. 182. Wir halten die jeweils anwendbaren Bestimmungen zum Verbot von Kinderarbeit ein. Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Ihre Sicherheit darf ebenso wie ihre Gesundheit nicht beeinträchtigt werden. Ihre Würde ist zu respektieren.

Bekämpfung von Zwangsarbeit

Wir sind strikt gegen jegliche Form von Sklavenarbeit, Zwangs- und Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder unfreiwilliger Arbeit im Sinne der ILO Konventionen Nr. 29 und Nr. 105. Wir stellen sicher, dass Mitarbeitende keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, körperlichen Bestrafung, etc. ausgesetzt sind. Arbeitsverhältnisse gründen stets auf Freiwilligkeit und können unter Einhaltung angemessener Fristen beendet werden.

Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung

Wir respektieren und fördern die Gesellschaft, der Sprachen, Kulturen und Lebensweisen in unserem Unternehmen, denn sie ist ein Garant für die Nähe zur Gesellschaft, zu unseren Patienten und für neue Ideen. Wir dulden keine Diskriminierung von Personen, insbesondere nicht aufgrund ihrer nationalen und ethnischen Abstammung, Religion oder Weltanschauung, sexuellen Orientierung, Nationalität, Herkunft, politischen Meinung, politischen Betätigung oder wegen ihres Alters, Gesundheitsstatus, Geschlechtes oder einer Behinderung und verpflichten uns dazu, Chancengleichheit bei den Beschäftigten zu wahren (ILO Konventionen Nr. 100 und Nr. 111). Daher ist es uns auch wichtig, dass gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht gleich entlohnt wird.

Recht auf Vereinigungsfreiheit

Wir erkennen das Recht auf Vereinigungsfreiheit an und dulden in unserem Unternehmen keine Diskriminierung von Personen wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung. (ILO Konventionen Nr. 87 und Nr. 98).

Vergütung und Leistungen

Unsere Mitarbeitenden tragen entscheidend zum Erfolg unseres Unternehmens bei. Die Sicherheit unserer Mitarbeitenden ist uns wichtig. Daher bekennen wir uns zu der Einhaltung des Arbeitsschutzes und der Zahlung angemessener Löhne, mindestens in Höhe des nach dem anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohns und unter Berücksichtigung anwendbarer Tarifverträge.

Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Wir bekennen uns zu jeglichen umweltschützenden Prinzipien. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorgaben bei der Handhabung, der Lagerung, dem Transport, der Entsorgung, des Recyclings und der Wiederverwertung von Abfällen, Abgasen und Abwässer, ist uns wichtig.

Risikoanalyse

Kern unseres Risikomanagements zur Einhaltung der im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz1 geregelten Sorgfaltspflichten sind die jährlichen und anlassbezogenen Risikoanalysen der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH sowie der in ihrem eigenen Geschäftsbereich tätigen Unternehmen und ihrer unmittelbaren Zulieferer. Im Rahmen dieser Erweiterung unseres Risikomanagementprozesses ermitteln und bewerten wir menschenrechtlich und umweltbezogene Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren unmittelbaren Zulieferern mit dem Ziel, gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen zu priorisieren.

Im eigenen Geschäftsbereich werden die (potenziellen) Risiken im Rahmen von Self-Assessments ermittelt. Diese Risiken werden anschließend anhand ihres Ausmaßes, ihres Umfangs und ihrer Umkehrbarkeit sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und dann in Risikostufen klassifiziert.

Die Lieferanten werden anhand von Land, Branche und Einkaufsvolumen mit Hilfe einer Risikoüberwachungssoftware einer ersten Bewertung unterzogen und in eine Risikostufe eingestuft. Die Risikoanalyse wird mindestens einmal jährlich überprüft.

Ab einer mittleren Risikostufe werden unterschiedliche Maßnahmen angesetzt, wie z.B. Selbstauskunftsfragebogen oder On Site Audits, um die Risiken zu präzisieren und falls erforderlich weitere, gezielte Maßnahmen zur Prävention oder Abhilfe ableiten zu können.

Liegt substantiierte Kenntnis über eine mögliche Verletzung unserer Grundsätze bei mittelbaren Zulieferern vor, werden diese mittelbaren Zulieferer in den Risikomanagementprozess, soweit möglich, integriert.

Prävention

Stellt die Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH im Rahmen der Risikoanalyse Risiken im eigenen Geschäftsbereich oder bei ihren Zulieferern fest, ergreift sie unverzüglich angemessene Präventionsmaßnahmen. Die Auswahl der zu ergreifenden Präventionsmaßnahmen erfolgt auf Basis der jeweils zugeordneten Risikoeinstufung.

Unabhängig vom ermittelten Risiko werden Standardmaßnahmen ergriffen. Im eigenen Geschäftsbereich fallen hierunter jährliche Basisschulungen der Mitarbeitenden zum LkSG. Gegenüber Zulieferern fällt hierunter die Vereinbarung der Einkaufsbedingungen der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH.

Bei mittlerem Risiko werden erweiterte Maßnahmen ergriffen. Gegenüber einem unmittelbaren Zulieferer werden dann z.B. zusätzlich eine Zuliefererselbstauskunft eingeholt und bei Bedarf weitere Maßnahmen eingeleitet.

Bei hohem Risiko werden umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Gegenüber unmittelbaren Zulieferern werden in der Regel zusätzlich Audits zur Überprüfung der Konformität mit Menschenrechten und umweltbezogenen Regelungen durchgeführt oder andere geeignete Maßnahmen eingeleitet.

Abhilfemaßnahmen

Stellt die Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH fest, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht in ihrem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem Zulieferer bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, werden unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergriffen. Die Auswahl der durchzuführenden Maßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie bei den Zulieferern erfolgt einzelfallbezogen auf Basis der Art der Verletzung.

Abhilfemaßnahmen bei Verletzungen im eigenen Geschäftsbereich müssen zur Beendigung der Verletzung führen. Hierzu werden gemeinsam mit dem Verursacher Maßnahmen zur Abhilfe vereinbart und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nachgehalten. Führen die vereinbarten Maßnahmen nicht zur Abhilfe, werden weitere Maßnahmen vereinbart, bis dem Verstoß abgeholfen wurde.

Die Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH bemüht sich bei Verletzungen einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei unmittelbaren Zulieferern und auch bei mittelbaren Zulieferern, soweit substantiierte Kenntnis von Verletzungen einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht erlangt wurde, diese abzustellen. Wenn dies nicht unmittelbar möglich ist, wird unverzüglich ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung erstellt und umgesetzt. Wenn eine Abhilfe nicht wirksam herbeigeführt werden konnte, werden weitere Maßnahmen vereinbart, bis dem Verstoß abgeholfen wurde oder die Verletzung zumindest minimiert werden konnte.

Im Rahmen dieses Konzeptes soll darauf hingewirkt werden, dass ein Maßnahmenplan erstellt wird, der einen Umsetzungsplan enthält.

Kann das Konzept dem Verstoß nicht wirksam abhelfen, bemüht sich die Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH gemeinsam mit anderen Unternehmen (z.B. über Brancheninitiativen) für Abhilfe zu sorgen. Führt auch dies nicht zu einer Beendigung des Verstoßes kann die Beendigung der Geschäftsbeziehung zu dem jeweiligen Zulieferer als eine Option geprüft werden.

Beschwerdeverfahren

Die Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH hat ein Beschwerdeverfahren etabliert. Das Beschwerdeverfahren steht jedermann offen und ermöglicht es Personen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten oder jede andere Art von Fehlverhalten entgegen den und / oder Verstößen gegen die geltenden gesetzlichen Regelungen (z.B. Geldwäsche, Bestechung, Datenschutz) und internen Richtlinien (z.B. Sozialstandards, Code of Conduct) hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH und den zu ihrem Geschäftsbereich gehörenden Konzernunternehmen  oder eines Zulieferers entstanden sind. Details zum Beschwerdeverfahren sind hier einsehbar. 

Dokumentations- und Berichtserstattung

Die Erfüllung aller Sorgfaltspflichten wird von der Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH fortlaufend intern dokumentiert und mindestens sieben Jahre revisionssicher aufbewahrt. Jede Sorgfaltspflichtenmaßnahme wird in der Dokumentation erfasst. Die Kliniken Frankfurt-Main-Taunus GmbH legt jährlich einen Bericht vor.

 

1Im Folgenden „LkSG“