Schlafstörungen als Symptom können zunächst viele Ursachen haben. Neben Schmerzen und vermehrtem Harndrang sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus oder Schilddrüsenerkrankungen, aber auch seelische Krankheiten zu nennen. Hier gilt es, zunächst die Grunderkrankung zu erkennen und gegebenenfalls zu behandeln. Menschen, die unter den folgenden Symptomen oder Erkrankungen leiden und trotz wiederholter Versuche keinen erholsamen Schlaf finden, sollten sich im Schlaflabor untersuchen lassen:
Für die stationäre Aufnahme des/der Patient:in in unserem Schlaflabor müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben (GBA-Richtlinien) erfüllt sein. In einigen Fällen benötigen wir auch im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse. Gerne erläutert Ihnen unser Sekretariat die formalen Voraussetzungen für Ihre Behandlung in unserem Zentrum.
Ihr Hausarzt/ihre Hausärztin, ein:e Lungenfacharzt/-ärztin, Hals-Nasen-Ohren-Arzt/-Ärztin oder Neurolog:in, Psychiater:in oder psychologische:r Psychotherapeut:in kann Sie bei der Verdachtsdiagnose einer anhaltenden Schlafstörung oder einer Schlafapnoe zur weiteren stationären Abklärung und Therapiefindung in unser Schlafmedizinisches Zentrum einweisen.
Wir werden daraufhin den Aufnahmetermin mit Ihnen abstimmen. Außerdem erhalten Sie vorab Informationen zum Aufenthalt, eine Checkliste für Ihren „Klinikkoffer“ und eine Wegbeschreibung.