Die Behandlung von Patient:innen mit Lipödem mittels Liposuktion, als einziger ursächlicher Therapiemethode, kann in unserer Klinik vorgenommen und mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Die Durchführung der Behandlung im Rahmen „individueller Heilversuche“ auf Krankenkassenkosten wurde im März 2021 nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) möglich.
Wir bieten Ihnen zur Liposuktion eine individuelle und ausführliche Beratung und unterstützen Sie bei der Erlangung der Kostenzusage Ihrer Krankenkasse.