Covid-19 verlangt uns allen unverändert viel ab. Unsere Patient:innen und deren Angehörige sind davon jedoch besonders betroffen. Dessen sind wir uns bewusst. Daher prüfen wir kontinuierlich unsere während der Pandemie geltenden Besuchs- und Hygieneregeln und passen sie der Infektionslage an. Zum besonderen Schutz der uns anvertrauten Menschen bitten wir Sie, die aktuellen Besuchs- und Hygieneregeln strikt einzuhalten. Nur mit Ihrer Unterstützung ist es uns möglich, auch bei steigenden Inzidenzen, einen erneuten Besuchsstopp zu verhindern. Um die Besuche möglichst sicher zu gestalten, gelten daher die folgenden Regelungen:
In allen Klinikgebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Patient:innen können aktuell pro Tag eine/n Besucher:in empfangen – für jeweils eine Stunde zwischen 15:00 und 18:00 Uhr. Die Voraussetzungen dafür finden Sie hier:
Für Besucher:innen
Besucher:innen müssen das negative Ergebnis eines Corona-Schnelltests* nachweisen.
Für Patient:innen und Begleitpersonen
Patient:innen und mit aufgenommene Begleitpersonen werden durch das Krankenhaus gescreent.
* PCR ≤ 48h | Antigen ≤ 24h | keine Selbsttests
Sonderregelungen gelten in der Geburtshilfe/Kreißsaal sowie der Kinder- und Jugendmedizin.
Auf dem Klinikgelände des Krankenhauses Bad Soden gibt es eine Teststelle zur Durchführung von Antigen-Schnelltests für Besucher. Sie ist Montag bis Sonntag von 15:00 – 18:00 Uhr geöffnet und befindet sich links neben dem Haupteingang.
Ab dem 1. Juli gilt eine neue Coronavirus-Testverordnung. Danach besteht für Besucher:innen stationär aufgenommener Patient:innen weiterhin die Möglichkeit, einen kostenfreien Bürgertest zu erhalten.
Zum Nachweis Ihres Anspruches stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, welches Sie bitte ausgefüllt und ausgedruckt vor Inanspruchnahme eines kostenfreien Tests und damit auch vor Ihrem Krankenbesuch an unserer Information am Haupteingang vorlegen. Die Mitarbeitenden vor Ort unterzeichnen und stempeln das Dokument nach Prüfung Ihres Anliegens, sodass Sie es anschließend in den Teststellen als Nachweis Ihres geplanten Krankenhausbesuchs vorlegen können.