Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Patient:innen, die einen ambulanten Termin in unserem Krankenhaus wahrnehmen, werden gebeten, diesen ohne eine weitere Begleitperson anzutreten. Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Bei Ihnen ist eine Begleitperson erlaubt. Begründete Ausnahmen sind bei Erwachsenen in Einzelfällen in Absprache mit der jeweiligen Ambulanz und nach Voranmeldung möglich.

Derzeit lässt die Infektionslage einen eingeschränkten regulären OP-Betrieb zu. Damit sind bei uns auch elektive Eingriffe im stationären und ambulanten Bereich möglich.

Unsere Untersuchungen wie z. B. Mammographien, Magen-/
Darmspiegelungen usw. erfolgen mit größtmöglicher Sorgfalt unter Beachtung erforderlicher Hygienemaßnahmen insbesondere zu COVID-19 !

Nein. Bitte stimmen Sie sich zunächst telefonisch mit Ihrem Hausarzt ab.

Außerhalb der Praxiszeiten ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst
(Tel. 116 117) Ihr Ansprechpartner.

Zudem hat das Land Hessen eine Corona-Hotline eingerichtet
(Tel. 0800 555 4 666, erreichbar 8-20 Uhr).

In lebensbedrohlichen Situationen wählen Sie den Notruf.

Wir führen ausschließlich Tests für unsere Patient:innen und Mitarbeiter:innen durch.

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat sogenannte Corona-Testcenter für alle Bürger:innen organisiert. Ebenso testen z. B. auch Apotheken etc. Bitte wenden Sie sich an ein Zentrum oder eine Apotheke in Ihrer Nähe.

 

Nein. Wir können ausschließllich Impfungen für unsere Mitarbeiter:innen durchführen. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder an ein Impfzentrum.

Ja. Eine Begleitperson darf Sie in den Kreißsaal begleiten, sobald die Geburt einsetzt. Wichtig: Dies bedeutet nicht, dass sie erst zu den Presswehen dazu kommt, sondern bereits vorher. Die Hebammen informieren die Begleitperson rechtzeitig.

Ja, das ist wie gewohnt möglich. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise auf der Seite unserer Geburtsklinik.