Unterbringungskosten

Die Kosten der Unterbringung sind abhängig von der festgestellten Pflegebedürftigkeit des Bewohners oder der Bewohnerin. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ermittelt im Rahmen seiner Begutachtung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

 

Preisliste für die vollstationäre Pflege

Preisliste für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege

 

In angefangenen Monaten werden die Heimkosten nach Tagessätzen, in vollen Monaten mit einer
Monatspauschale (x 30,42 Tage) berechnet.

Wenn die Kosten nicht oder nur teilweise aus dem eigenen Einkommen/Vermögen und den Leistungen der zuständigen Pflegekasse aufgebracht werden können, ist ein Antrag auf Kostenübernahme beim zuständigen Sozialhilfeträger erforderlich. Bei Bewohner:innen, die ihren Wohnsitz auch bisher im Main-Taunus-Kreis hatten, ist dies das Sozialamt des Kreises in Hofheim.
Der Sozialhilfeträger übernimmt - sofern die Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Bedürftigkeit bestätigt - die Restkosten zuzüglich eines Barbetrags zur persönlichen Verfügung des Bewohners oder der Bewohnerin.

Das Leistungsentgelt umfasst:

  • die Unterbringung (Miete für das möblierte Zimmer, Kosten für Wasser, Strom, Heizung etc.)
  • die Verpflegung (Mahlzeiten - viermal täglich, Getränke zu den Mahlzeiten und Mineralwasser unbegrenzt)
  • alle pflegerischen Leistungen (einfache Pflegemittel werden vom Hause gestellt)
  • alle Leistungen der Sozialen Dienste (Sozialberatung, Beschäftigung und Betreuungsangebote)
  • Reinigung des Zimmers und der persönlichen Wäsche
  • Bettwäsche, sowie Handtücher und Waschlappen werden vom Hause gestellt und regelmäßig gewechselt